Die Strafe für an den Indios begangenes Unrecht. Eine charakteristische Seite von Diego de Avendaño

  • Francisco Cuena Boy Catedrático de Derecho Romano Departamento de Derecho Privado. Área de Derecho Romano Facultad de Derecho. Universidad de Santander
Schlagworte: Diego de Avendaño, Indios, Unrecht, positive Diskriminierung.

Abstract

Weder der positivistische Ansatz von Avendaño, noch sein Probabilismus oder sein Indio-Kasuismus spenden eine ausreichende Erklärung für die Beharrlichkeit des Jesuiten, eine Verordnung (cédula) Philipps II. zu entkräften, welche anordnete, die Spanier, die den Indios Unrecht zugefügt hatten, noch härter zu bestrafen, als es die Opfer ihrer Angriffe bereits ertragen mussten. Ebensowenig handelt es sich dabei um einen Fall der Praxis des «se acata, pero no se cumple», d.h. des Prinzips, wonach das Gesetz beachtet, aber nicht befolgt wird. Das was Avendaño in Wirklichkeit mit mehr Worten als Argumenten verteidigt, ist der Gesetzes-Ungehorsam.

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Veröffentlicht
2013-10-09
Zitationsvorschlag
Cuena Boy F. (2013). Die Strafe für an den Indios begangenes Unrecht. Eine charakteristische Seite von Diego de Avendaño. Cuadernos de Historia del Derecho, 19, 9-25. https://doi.org/10.5209/rev_CUHD.2012.v19.43139
Rubrik
Estudios