Eheschließung und heimlich geschlossene Ehen im Spätmittelalter
Abstract
Das Problem der heimlich geschlossenen (klandestinen) Ehen war eines der beim Laterankonzil von 1215/1216 angeschnittenen Themen. Zu einer schwerlich bestimmbaren Zeit wuchs diese von der Kirche gebilligte Eheform beträchtlich. Die Konzilsväter und Päpste, insbesondere Alexander III., missbilligten streng, aber erfolglos, die heimlich geschlossenen Ehen. Die von der Kirche angestoßene Politik, die Ehehindernisse der Abstammung vom vierten auf den siebten Grad der Verwandtschaft zu erweitern, bedeutete, dass es selbst miteinander weitläufig verwandten Personen versagt blieb zu heiraten; dafür vermag dieser Aufsatz Gründe zu liefern. Beim Adel indes stellte die Blutsverwandtschaft ein ernsthaftes Hindernis dar, lag dies doch nicht zuletzt darin begründet, die wirtschaftlichen Verhältnisse mittels Eheband zu verstetigen. Ähnlich trifft dies auch für das Bürgertum zu, um die politische Macht in den Städten zu halten. Für das ländlich strukturierte Umfeld galt indes: Die Knappheit an Bewohnern und die Verstreutheit des herrschaftlichen Eigentums begünstigten die Ehen unter Verwandten.Downloads
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