Der Aussschluss von Minderjährigen vom Strafverfahren: Spanien und Brasilien

  • Roberto Barbosa Alves
Schlagworte: Spanien, Brasilien, minderjährige, zustimmung, zweite chance

Abstract

In Spanien legt das Staatsgrundgesetz 5/2000 die Ausübung des gerichtlichen Ermittlungsverfahren in die Hände des Staatsanwalts, welcher wiederum die Verurteilung von Minderjährigen in exklusiver Instanz ausübt. Das Gesetz erlaubt die Anwendung der «zweiten Chance und Zustimmung». Die «zweite Chance»äußert sich darin, das die Staatsanwaltschaft auf die Anordnung der Ausübung von Zwangsmaßnahmen verzichtet zugunsten der Besserung des Minderjährigen im erzieherischen und familiären Umfeld, beruhend auf der Annahme der Versöhnung und Wiedergutmachung. Die Zustimmung des Minderjährigen zur beantragten Maßnahme führt zu einer Bewertung, welche die Staatsanwaltschaft in Bezug auf das Prinzip der Gesetzlichkeit aussprechen soll. In Brasilien, ist es das Gesetz 8069/90, welches die Annahme der «zweiten Chance und der Zustimmung» beinhaltet. Der Staatsanwalt kann diesen Vorgang ausschließen, in dem er gewissen Umständen Rechnung trägt, oder dem Minderjährigen Maßnahmen anbieten, die keinen Freiheitsentzug oder Freiheitseinschränkungen umfassen.

Downloads

Keine Nutzungsdaten vorhanden.
##submission.viewcitations##

##submission.format##

##submission.crossmark##

##submission.metrics##

Veröffentlicht
2020-09-22
Zitationsvorschlag
Barbosa Alves R. (2020). Der Aussschluss von Minderjährigen vom Strafverfahren: Spanien und Brasilien. FORO. Revista de Ciencias Jurídicas y Sociales, Nueva Época, 22(1), 157-168. https://doi.org/10.5209/foro.66640