Menschenrechte und Wohnort: Ist es möglich, den Wohnort oder festen Wohnsitz eines Bürgers bei der Strafmaßfestlegung zu berücksichtigen?

  • José María Coello de Portugal Universidad Complutense de Madrid
Schlagworte: Wohnort, Gleichheit und Nichtdiskriminierung, persönliche Freiheit, Freiheitsstrafe, Grundrechte, Menschenrechte

Abstract

Die vorliegende Arbeit untersucht, ob die nationalen Rechtsprechungsorgane gegenüber dem Straftäter bei der Strafmaßfestlegung den Wohnort oder festen Wohnsitz berücksichtigen und ob diese Praxis mit den Menschenrechten vereinbar ist. Diese Untersuchung berücksichtigt hierzu eine aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, welche den Wohnsitz nicht nur als Ort zur Ausübung diverser Menschengrundrechte ansieht, sondern auch als möglichen Faktor der Diskriminierung zwischen Bürgern und eines Bruchs der Gleichheit vor dem Gesetz, gegenüber Menschen, die von der Rechtsprechung als Verantwortliche einer begangenen Straftat eingestuft wurden.

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Veröffentlicht
2019-11-06
Zitationsvorschlag
Coello de Portugal J. M. (2019). Menschenrechte und Wohnort: Ist es möglich, den Wohnort oder festen Wohnsitz eines Bürgers bei der Strafmaßfestlegung zu berücksichtigen?. FORO. Revista de Ciencias Jurídicas y Sociales, Nueva Época, 21(2), 63-82. https://doi.org/10.5209/FORO.64018