Die Billigkeit: eine gerechtere Rechtsprechung
Abstract
Das Konzept der epiqueya wurde von Aristoteles in seiner Nikomachischen Ethik (V, 4) eingeführt, um die Anwendung eines allgemeinen und abstrakten Gesetz zu korrigieren, das im vorgelegten Fall, ohne die Anstrengung der Unterscheidung, eine gegenteilige Rechtssprechung zur Folge hätte. Diese Idee hat fortgelebt, vor allem in der Gegenüberstellung zwischen dem ius strictum, welches einer Billigkeit bedarf, und dem ius aequum. Heute versteht sich die “Billigkeit” als juristisches Kriterium, welches nicht nur das Rechtssystem im Auge hat, sondern auch die Besonderheiten des Falls und dadurch bemüht ist, eine eher moralische und humane Lösung zu finden, statt einer juristischen im eng ausgelegten Sinne. Ähnlich dazu verhält sich die Auffassung der Billigkeit als einer Anschauung, die den Wortlaut des Gesetzes vom Geist des Gesetzes trennt. Dies alles jedoch ohne zu vergessen, dass sich in der lateinischen Wortwurzel aequitas das Element der Gleichheit befindet, welches eine besondere Rolle spielt, wenn es bei Gerichtsprozessen um die Verteilung geht. Ebenso sollte nicht vergessen werden, dass die Bedeutung der Billigkeit und Gleichheit in den angloamerikanischen Justizsystemen im Rechtsbegriff Equity zur Quelle des Rechts wird.Downloads
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