Vergünstigungen für Täter von Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Argentinien: Der oberste Gerichtshof und ein umstrittenes Gerichtsurteil

  • Isaac Marcelo Basaure Miranda Abogado por la Universidad Nacional de Lomas de Zamora (Argentina) Diplomado en Derechos Económicos, Sociales y Culturales por la Universidad Nacional de la Patagonia San Juan Bosco (Argentina)
Schlagworte: oberster Gerichtshof von Argentinien, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Menschrechte, zwei-für-eins-Gesetz.

Abstract

Das Ziel des vorliegenden Aufsatzes ist es, festzustellen, ob das kürzlich ergangene Gerichtsurteil des obersten Gerichtshofs von Argentinien die interne und internationale Rechtsordnung bezüglich von Verbrechen gegen die Menschlichkeit beachtet oder nicht. Im Urteil unter der Bezeichnung Bignone, Reynaldo Benito Antonio y otro vs. recurso extraordinario ergangen am 3. Mai 2017, entschied der Oberste Gerichtshof, auf Herrn Luis Muiña, verurteilt wegen Verbrechen an der Menschlichkeit, das Gesetz 24.390 anzuwenden, das auch als das „zwei-für-eins-Gesetz“ bekannt ist. Das Gesetz sieht vor, dass nach den ersten beiden Gefängnisjahren, für jeden in Vorbeugehaft verbüßtenTag, zwei Gefängnistage berechnet werden. In dieser vorliegenden Arbeit wird versucht zu bestimmen, ob die gewährte Vergünstigung eine Verletzung der anwendbaren Gesetzgebung darstellt.

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Veröffentlicht
2018-02-21
Zitationsvorschlag
Basaure Miranda I. M. (2018). Vergünstigungen für Täter von Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Argentinien: Der oberste Gerichtshof und ein umstrittenes Gerichtsurteil. FORO. Revista de Ciencias Jurídicas y Sociales, Nueva Época, 20(2), 67-88. https://doi.org/10.5209/FORO.59008
Rubrik
Forschungen