Abfangen von elektronischer Kommunikation

  • José Manuel Suárez Robledano Universidad Complutense de Madrid
Schlagworte: Elektronische Kommunikation, Abfangen von Kommunikation durch die Justiz, Kette der Sicherheitsverwahrung, Peer-to-Peer-Komunikation, Schutz personenbezogener Daten, Kommunikationsfreiheit, Unternehmensfreiheit.

Abstract

Das Abfangen von privater Kommunikation, besonders elektronischer, seitens des Gerichts, erfordert die Einhaltung einiger obligatorischer Erfordernisse, um rechtlich erlaubt zu sein und um ihre Nichtzulassung vor Gericht zu vermeiden. In Spanien entscheiden die Gerichte mit ihrer Rechtsauffassung darüber, welche Erfordernisse Anwendung finden, daher ist eine dringende Prozessrechtsreform notwendig, um dieses Mittel zu reglementieren. Die gültige Zulassung der digitalen Medien vor Gericht erfordert eigene Vorgehensweisen der Registrierung und der Begutachtung, der Beurkundungsbefugnis des Gerichtssekretärs und der Einhaltung der Kette der Sicherheitsverwahrung, um Verfälschungen zu verhindern. Wenn man allgemeine gerichtliche Mittel ergreifen will, um das Herunterladen mit Peer-to-Peer-Programmen von Dateien mit geistigem Eigentum einzudämmen oder zu verhindern und man ohne Unterscheidung die Kunden aller Internetprovider abfängt, dann wird es zur Verletzung der europäischen Grundrechte personengebundener Daten, der Kommunikationsfreiheit und der Unternehmensfreiheit kommen.

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Autor/innen-Biografie

José Manuel Suárez Robledano, Universidad Complutense de Madrid
Magistrado de la Sala de lo Civil y Penal del TSJ de Madrid. Profesor Asociado de Derecho Internacional Privado

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Veröffentlicht
2012-04-17
Zitationsvorschlag
Suárez Robledano J. M. (2012). Abfangen von elektronischer Kommunikation. FORO. Revista de Ciencias Jurídicas y Sociales, Nueva Época, 14, 73-99. https://doi.org/10.5209/rev_FORO.2011.n14.38210
Rubrik
Forschungen