Zivilgerichtliche internationale Kompetenz bei Umweltschädigungen: Festlegung des Schadensfalls und seiner Auswirkungen. Fallbeispiel Europa

  • Pía M. Moscoso Restovic Universidad de Atacama
Schlagworte: Internationales Recht, Internationale Zuständigkeit, Umweltschäden

Abstract

Nach der Regel/Gesetz der Ubiquität, welches der EuGH auf der Grundlage von Artikel 5.3 der Verordnung 44/2001 (Brüssel I) festsetzte, als er über den Fall bier/minas de Potasio de alsacia das Urteil erlies, ergibt sich, dass die Last dem Angeklagten zugewiesen wurde. Diese Auslegung steht im Einklang mit den internationalen Grundsätzen des Umweltschutzes. Der Beschluss im Fall bier/minas de Potasio de alsacia jedoch, nimmt einen Schaden von bi, internationalen und grenzüberschreitendem Schaden an, der eine einfache Identifizierung der Tat und Folgen ermöglichte. Aus diesem Grund sorgte das Zusammentreffen der Gerichte für einige Kritik, die im Wesentlichen auf zwei Aspekten basiert: a) die Unterscheidung zwischen Zivildelikten und Umweltdelikten und b) die Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Schäden. Aus diesen Gründen legte der EuGH die Grenzen des Gesetzes der Ubiquität fest. Diese Grenzen können aus der Perspektive der Analyse des Zusammenhangs angegangen werden, der besteht zwischen der Tatsache, zwischen dem Schadensverursacher und dem Ergebnis des Schadens.

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Autor/innen-Biografie

Pía M. Moscoso Restovic, Universidad de Atacama
Profesora de derecho Privado
Facultad de ciencias Jurídicas

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Zitationsvorschlag
Moscoso Restovic P. M. (2011). Zivilgerichtliche internationale Kompetenz bei Umweltschädigungen: Festlegung des Schadensfalls und seiner Auswirkungen. Fallbeispiel Europa. FORO. Revista de Ciencias Jurídicas y Sociales, Nueva Época, 11-12, 193-229. https://revistas.ucm.es/index.php/FORO/article/view/37216
Rubrik
Forschungen