La orden de preservación de datos del artículo 588 octies de la Ley de Enjuiciamiento Criminal

  • José Luis Rodríguez Lainz Juzgado de Instrucción num. 41 de Córdoba

Abstract

Der Art. 588 der Strafprozessordnung hat es der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft ermöglicht, ein wirksames Instrument zur Verfügung zu stellen, um die Zerstörung, Löschung oder Anonymisierung von Daten zu verhindern, die in einer bestimmten strafrechtlichen Untersuchung von entscheidender Bedeutung sein könnten, während auf die Rechtfertigung und Reichweite eines konkreten Antrags auf Datenübermittlung an den zuständigen Richter gewartet wird. Allerdings hat eine übermäßige Abhängigkeit von der Vorgängervorschrift des Art. 16 des Übereinkommens über Computerkriminalität zu einer sehr prekären Situation dieser Regelung hinsichtlich der Aufbewahrungsfristen, der Existenz einer effektiven gerichtlichen Kontrolle und der Definition der Straftaten geführt, deren Untersuchung den Einsatz dieses Instruments rechtfertigen könnte. Dies erfordert eine sehr anspruchsvolle Auslegung des Gesetzestextes, um dessen Wortlaut mit den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Einklang zu bringen.

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Veröffentlicht
2025-01-09
Zitationsvorschlag
Rodríguez Lainz J. L. (2025). La orden de preservación de datos del artículo 588 octies de la Ley de Enjuiciamiento Criminal. FORO. Revista de Ciencias Jurídicas y Sociales, Nueva Época, 26(2), 155-180. https://doi.org/10.5209/foro.97648
Rubrik
Monografía