Reflexiones sobre la reforma del recurso de casación civil
Abstract
In dieser Arbeit untersucht der Autor die Reform der Revisionsklage in Zivilsachen, die vor allem durch das Königliche Gesetzesdekret 5/2023 vom 28. Juni vollzogen wurde. Die neue Regelung, die am 29. Juli 2023 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, die Erste Kammer des Obersten Gerichtshofs angesichts ihrer starken Auslastung von Fällen zu entlasten, so dass die Beantwortung der eingelegten Rechtsmittel innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgen kann. In diesem Zusammenhang wird die neue Gestaltung des oben genannten Berufungsverfahrens analysiert, welche die durch das Zivilprozessgesetz von 2000 eingeführte Aufteilung in eine außerordentliche Berufung wegen eines Verfahrensverstoßes und eine Revisionsklage aufhebt und nur noch eine außerordentliche Berufung, die Revisionsklage, vorsieht, in der sowohl Verstöße gegen das Verfahrensrecht als auch gegen das materielle Recht geltend gemacht werden sollen. Ebenso wird die Analyse des Interesses an der Revisionsklage als bevorzugtes und fast ausschließliches Mittel der genannten Berufung untersucht, wobei das Verfahren unter besonderer Berücksichtigung der Phase der Klagezulassung untersucht wird. Sie bezieht sich auch auf das Königliche Gesetzesdekret 6/2023 vom 19. Dezember, das einige Änderungen und Lücken in der Regelung der genannten Berufungsklage vornimmt, die am 20. März 2024 in Kraft tritt. Darüber hinaus begünstigen die neuen Regelungen weiterhin den Vorrang des ius constitutionis im Hinblick auf die Verteidigung des Gesetzes und die Vereinheitlichung der Rechtsprechung zum Nachteil des ius litigatoris, das nicht vergessen werden darf, da die Justiz letztlich im Dienste der Bürger steht, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
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