La adhesión a la Unión Europea y la obligación permanente de cumplimiento de los valores democráticos
Abstract
Im vorliegenden Artikel wird vorgeschlagen, die Untersuchung der Nichteinhaltung der in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankerten Werte durch die mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL) auf den Ursprung dieser Verpflichtung zu verlagern, d. h. auf die während des Beitrittsprozesses dieser Staaten eingegangenen Verpflichtungen. Während also bei früheren Erweiterungen die Einhaltung der politischen Kriterien und die Angleichung ihrer Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand als selbstverständlich angesehen wurden, wurde der Beitritt der MOEL als unvermeidliche politische Frage behandelt und ihre Anpassung an die politischen Kriterien programmatisch umgesetzt, ohne dass die langfristigen formalen Auswirkungen, insbesondere auf Art. 2 EUV, besonders berücksichtigt wurden. Obwohl die Werte dieses Artikels die europäische Identität prägen und in mehreren Bestimmungen des Primärrechts enthalten sind, die die oben genannten politischen Kriterien einbeziehen, wurden sie in der gemeinschaftlichen Rechtsordnung nicht nur nicht konkret definiert, sondern ihre Nichteinhaltung hat in der Rechtsprechung und Lehre auch die meiste Aufmerksamkeit gefunden. Dieser Mangel an Entwicklung bringt die Schwierigkeit mit sich, spezifische Mechanismen zu schaffen, um ihre Durchsetzbarkeit zu gewährleisten, was im Gegensatz zur Bedeutung steht, die sie in der Erweite rungspolitik haben, die im Wesentlichen auf der Einhaltung der in den Artikeln 2, 6.1 und 49 EUV festgelegten Werte und Bestimmungen beruht. Dieser Mangel an Kontrolle, der durch grundlegende politische Maßnahmen der Europäischen Union behoben wurde, hatte Auswirkungen auf die Forderung nach einem spezifischen Modell der Achtung der Werte von Artikel 2 EUV seitens dieser Staaten, die die Möglichkeit sahen, neue Modelle der Interaktion mit den Gemeinschaftsorganen einzuführen. Aus diesem Grund wird in diesem Papier dafür plädiert, den Beginn der Verpflichtung zur Einhaltung dieser Werte im Beitrittsprozess festzulegen, um festzustellen, ob diese Werte, die die Identität der Organisation prägen, tatsächlich dauerhafte Beitrittsvoraussetzungen oder lediglich Hindernisse für den Beitritt darstellen.
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