Gleichheit in der Verschiedenheit: die kollektiven Rechte indigener Gemeinschaften

  • Joaquín Pablo Reca Suprema Corte de Justicia Provincia de Buenos Aires La Plata
Schlagworte: Kollektive Rechte (differenziert), der Fall Argentinien, internationale normative Entwicklung, Gemeineigentum, Meilensteine der Rechtsprechung des IACHR-Gerichtshofs

Abstract

In diesem Beitrag soll auf die besondere Bedeutung des kollektiven Charakters der Rechte indigener Gemeinschaften hingewiesen werden, auf denen letztlich die Grundlagen für ihr Überleben als Gruppe beruhen. In diesem Zusammenhang ist der Fall Argentiniens zu erwähnen, das nach mehreren historischen Etappen diese Art von Rechten in seiner Verfassungsreform von 1994 aufnahm. Natürlich konnten bei diesem Szenario die ILO-Konvention 169 von 1989 und die Erklärung über indigene Völker von 2007 nicht außer Acht gelassen werden, deren Beiträge unter der Begrifflichkeit der «Autonomie» und «Selbstbestimmung » zu dieser «kollektiven» Dimension beigetragen haben. Diese Literatur wurde übrigens durch die vom Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte (IACHR) aufgestellten Parameter —sowohl kritisch als auch beratend— ergänzt, welcher anlässlich des Eigentums dieser Völker an ihrem Gemeinschaftseigentum die Wechselbeziehung und gegenseitige Abhängigkeit dieser Art von Rechten hervorgehoben hat.

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Autor/innen-Biografie

Joaquín Pablo Reca, Suprema Corte de Justicia Provincia de Buenos Aires La Plata

Auxiliar Letrado. Suprema Corte de Justicia. Provincia de Buenos Aires. La Plata 

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Veröffentlicht
2020-12-15
Zitationsvorschlag
Reca J. P. (2020). Gleichheit in der Verschiedenheit: die kollektiven Rechte indigener Gemeinschaften. FORO. Revista de Ciencias Jurídicas y Sociales, Nueva Época, 23(2), 183-233. https://doi.org/10.5209/foro.77682
Rubrik
Forschungen