Die Befreiung von der Zeugenaussagepflicht bei Opfern von geschlechtsspezifischer Gewalt im Licht der aktuellen Lehre des Obersten Gerichtshofs

  • María Luisa Villamarín López Universidad Complutense de Madrid
Schlagworte: befreiung von der Zeugenaussagepflicht, art. 416 LECrim, geschlechtsspezifische Gewalt, Schutz der Opfer

Abstract

Die Autorin beschäftigt sich in diesem Artikel mit der herrschenden Rechtsauffassung des Obersten Gerichtshofs der letzten Jahre, nach welcher Familienangehörige von ihrer Zeugenaussagepflicht (art. 416 LECrim.) entbunden sind. Insbesondere werden drei besonders relevante Fragen behandelt: erste, die Notwendigkeit, über die Möglichkeit der Befreiung von der Zeugenaussagepflicht zu informieren oder dies zu unterlassen; zweite, kann sich davon befreien lassen, wer die Anklage erhoben hat? und endlich, die Beweiskraft der Prozessaussagen von Opfern, die später bei der richterlichen Anhörung sich entschließen, nicht auszusagen.

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Veröffentlicht
2020-09-22
Zitationsvorschlag
Villamarín López M. L. (2020). Die Befreiung von der Zeugenaussagepflicht bei Opfern von geschlechtsspezifischer Gewalt im Licht der aktuellen Lehre des Obersten Gerichtshofs. FORO. Revista de Ciencias Jurídicas y Sociales, Nueva Época, 22(1), 267-276. https://doi.org/10.5209/foro.66650