Die Verpflichtung zur Strafvollstreckung oder zu einer Maßnahme von Freiheitsentzug als Voraussetzung zur Ablehnung eines Europäischen Haftbefehls in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union

  • Marina Cedeño Hernán Universidad Complutense de Madrid
Schlagworte: europäischer haftbefehl, nationalität und wohnsitz, strafvollzug und maßnahmen des freiheitsentzug

Abstract

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Voraussetzungen, die vorliegen müssen, um eine Ausführung eines Europäischen Haftbefehls ablehnen zu können, unter Berücksichtigung der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes der strafverfolgten Person, eingeschränkt. Unter diesen Bedingungen erweist sich diejenige als besonders problematisch, die vorsieht, dass der betreffende Staat, der die Auslieferung der angeforderten Person verweigert, die Strafvollstreckung oder die Maßnahmen des Freiheitsentzugs übernehmen muss. In diesem Artikel werden die Schwierigkeiten aufgezeigt, welche entstehen, wenn der Strafvollzug, insbesondere innerhalb der spanischen Rechtsordnung entschieden werden soll, angesichts der Vielzahl von Verfahren und zuständigen Rechtsinstanzen, die über den europäischen Haftbefehl und die Vollstreckung der Haftmaßnahmen und des Freiheitsentzugs entscheiden, die von einem anderen EUMitgliedsstaat auferlegt wurden.

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Veröffentlicht
2020-09-22
Zitationsvorschlag
Cedeño Hernán M. (2020). Die Verpflichtung zur Strafvollstreckung oder zu einer Maßnahme von Freiheitsentzug als Voraussetzung zur Ablehnung eines Europäischen Haftbefehls in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. FORO. Revista de Ciencias Jurídicas y Sociales, Nueva Época, 22(1), 211-231. https://doi.org/10.5209/foro.66646