Der Einfluss des Bonham’s Case auf das juristische koloniale amerikanische Denken: James Otis und der Writs of Assistance Case (1761)
Abstract
Das berühmte dictum des Richters Edward Coke, welches er im Bonham’s case aussprach, verkündete die Verfassungstheorie der gerichtlichen Revision der Rechtsprechung. Obwohl die tieferliegende Bedeutung des dictum von Coke Gegenstand hitziger Diskussionen wurde, verteidigte Professor Plucknett als Erster, dass die «Lösung», die Coke fand, im Grundrecht ruhte, welches die Krone und das Parlament «gleichermaßen» in die Schranken wies. Das juristische Denken von Coke übte einen beachtlichen Einfluss in den amerikanischen Kolonien aus. Die Männer der Amerikanischen Revolution tranken aus den Schriften von Lord Coke, insbesondere aus seinen Institutes. In Folge wurde sein dictum zur Doktrin, nach welcher ein Gericht ein von einer gesetzgebenden Versammlung verabschiedetes Gesetz für nichtig erklären konnte, sofern das erlassene Gesetz ein Grundrecht beschränkte, welches das Gericht durch das erlassene Gesetz als beschnitten ansah. James Otis vertrat in seinem berühmten Fall der writs of assistance (1761) in den Kolonien die Doktrin des Richters Juez Coke. Der Rechtsanwalt aus Boston wandte ein, dass die writs den Status von allgemeinen Anordnungen einnahmen; obwohl früher die Praxis vorherrschte Anordnungen zu erlassen, um Diebesgut sicherzustellen, wurde jedoch diese Praxis seit Jahren abgewandelt und die Friedensrichter gewährten Anordnungen nur, wenn sie in den spezifischen Anordnungen enthalten waren, und daher widersprach der writ den Prinzipien der Grundrechte. Insbesondere führte er an, dass «ein Mann, der nichts zu verbergen hat, so sicher zu Hause ist, wie ein Prinz in seiner Burg, ungeachtet seiner Schulden und seiner anhängigen Zivilrechtsprozesse jeglicher Art». Zuletzt bezeichnete Otis die Anordnung einer allgemeinen Hausdurchsuchung als das „übelste Instrument der willkürlichen Machtausübung“, das destruktivste der englischen Freiheit und der Grundrechtsprinzipien, das je in der englischen Rechtsprechung gefunden wurde».
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