Die Auswirkungen auf die Menschenrechte bei Sezessionen von Staaten und Gemeinwesen, die von der internationalen Staatengemeinschaft nicht anerkannt werden

  • Ana Gemma López Martín Universidad Complutense de Madrid
  • José Antonio Perea Unceta Universidad Complutense de Madrid
Schlagworte: Internationales öffentliches Recht, nationale Minderheiten, Sezession, Menschenrechte, Europarat, Staatennachfolge, Katalonien

Abstract

Das Abspaltungsprojekt eines Teils der katalanischen Gesellschaft macht es erforderlich, darüber zu reflektieren, wie sich sowohl die geschaffenen Staaten als auch die de facto entstandenen Gemeinwesen, die nicht von der internationalen Staatengemeinschaft anerkannt werden, in Bezug auf die Menschenrechte und die Rechte ihrer enthaltenen Minderheiten verhalten bzw. verhalten werden. In Ländern wie Estland und Litauen sind Unregelmäßigkeiten dahingehend zu beobachten, dass der russischstämmigen Bevölkerung die Nationalität verweigert wird, da sie nicht die Landessprache sprechen; in Eritrea wurde denjenigen Eritreern die Rückkehr verweigert, die in Äthiopien Ihren Wohnsitz hatten, aus Misstrauen wegen ihres Einsatzes für den neuen Staat; In Mazedonien wurden die Wahlbezirke verändert, um die Vertretung der Albaner im Parlament zu reduzieren; usw. Da es keine allgemeinen internationalen Normen gibt, die sicherstellen, dass die neugebildeten Staaten bei der Einhaltung der Menschenrechte an die ratifizierten Verträge Ihrer Ausgangsstaaten gebunden sind, hängt alles vom Eingreifen der internationalen Überwachungsorganisationen ab. Im Fall der Staaten mittels einer «Lehre von den erworbenen Menschenrechten», die das Rechtsvakuum verhindert. Zuständig wäre bei Staaten der EGMR, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der UNO. Im Falle der «de facto» Gemeinwesen, wie Bergkarabach, Transnistrien oder die Türkische Republik Nordzypern erfolgt die Normbindung durch ein paar Spielregeln, die das Verantwortlichkeitsvakuum verhindern. Hierzu wird die Souveränität des herrschenden Staats anerkannt, jedoch —ohne staatliche internationale Verpflichtungen— bis das Gebiet wiederum von einem neuen Staat besetzt wird und dieser nun in der Verantwortung steht. Diese Verantwortlichkeit, kann auch gegenüber einer Aufstandsbewegung innerhalb dieses besetzten Gebiets geltend gemacht werden, wenn diese nicht unter der effektiven Kontrolle der Gebietsbesetzer steht. Diese Praxis offenbart gewiss eine gefährliche juristische Situation für die Gültigkeit der Menschenrechte der resultierenden Minderheiten in den abgespaltenen Staaten oder Gemeinwesen. Diese Situation sollte korrigiert werden, besonders im Bereich der europäischen Regionen, um zu verhindern, dass diese Situation sich bei anderen Abspaltungsprozessen wiederholt, so wie es in Katalonien der Fall sein könnte.

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Veröffentlicht
2018-10-08
Zitationsvorschlag
López Martín A. G. y Perea Unceta J. A. (2018). Die Auswirkungen auf die Menschenrechte bei Sezessionen von Staaten und Gemeinwesen, die von der internationalen Staatengemeinschaft nicht anerkannt werden. FORO. Revista de Ciencias Jurídicas y Sociales, Nueva Época, 21(1), 57-91. https://doi.org/10.5209/FORO.61799
Rubrik
Forschungen