Überlegungen zur strafrechtlichen und politischen Funktion des Rechtsguts
Abstract
Das Rechtsgut ist für die meisten Strafrechtler der Eckpfeiler der Straftatstheorie und ein Instrument, das wichtige Lehr- und strafrechtliche Funktionen erfüllt. Jedoch wird die politisch-strafrechtliche Funktion, die dem Gesetzgeber seine Grenze bei der Strafgesetzgebung weisst, ernstlich in Frage gestellt. Die verwendeten Argumente von den sogenannten »Rechtsgutkritikern” stützen sich darauf, dass dieses Rechtsgut keine wirkliche Grenze mehr darstellt bezüglich des Phänomens der Ausdehnung des Strafrechts. Der Gesetzgeber erschafft immer mehr Straftatbestände, erweitert bestehende oder schützt wenig konkrete Wirklichkeiten oder von zweifelhaftem Wesen bezüglich des sozialen Zusammenlebens. Daher gibt es Einige, die annehmen, es handele sich um eine obsolete Theorie, die nicht in der Lage ist, sich erfolgreich den aktuellen politisch-strafrechtlichen Problemen zu stellen. Andererseits soll im folgenden Essay gezeigt werden, dass die sogenannte Krise der kritischen Funktion des Rechtsguts unter anderem darauf beruht, dass irtümliche konzeptuelle Vorstellungen desselben oder von seiner Verletzung vorherrschen und dazu führen, dass der Begriff entleert wird wodurch er seine Funktion nicht mehr ausüben kann.Downloads
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