La protección de los derechos al honor, intimidad y propia imagen del menor con suficiente madurez: entre el respeto a sus decisiones y la intervención del Ministerio Fiscal

  • Fuensanta Rabadán Sánchez-Lafuente Profesora Ayudante Doctora Departamento de Derecho Privado. Área de Derecho Civil Universidad de Cádiz
Schlagworte: Minderjährige, Schutz, Rechte, Ehre, Privatspähre, eigenes Bild, Staatsanwaltschaft.

Abstract

Ausgehend vom Art. 3.1 des Spanischen Verfassungsgesetzes 1/1982, vom 5. Mai, sollten die Minderjährigen mit ausreichender Reife über Eingriffe in ihr Recht auf Ehre, ihre Privatsphäre und ihr eigenes Bild selbst entscheiden können. Jedoch, wenn man dem Art. 4 des Spanischen Verfassungsgesetzes zum Schutz der Minderjährigen folgt, ist der Eingriff dann gesetzeswidrig und die Staatsanwalt muss einschreiten, wenn dieser in einem Kommunikationsmedium erfolgt und seine Ehre und seine Interessen verletzt werden; auch dann, wenn der Eingriff mit Zustimmung des Minderjährigen erfolgt und dieser mit ausreichender Reife ausgestattet ist. Diese Gesetzesregelung wirft verschiedene Fragen auf, die mit dem Schutz des Rechts auf Ehre, der Privatsphäre und des eigenen Bildes des Minderjährigen mit ausreichender Reife einher gehen– insbesondere zur Funktion des Staatsanwalts als dem Garanten dieser Rechte sowie der Rolle, die man der Zustimmung des Minderjährigen zuweist. Diese beiden Fragen sind der Gegenstand der vorliegenden Arbeit.

Downloads

Keine Nutzungsdaten vorhanden.

##submission.format##

##submission.crossmark##

##submission.metrics##

Veröffentlicht
2016-02-01
Zitationsvorschlag
Rabadán Sánchez-Lafuente F. (2016). La protección de los derechos al honor, intimidad y propia imagen del menor con suficiente madurez: entre el respeto a sus decisiones y la intervención del Ministerio Fiscal. FORO. Revista de Ciencias Jurídicas y Sociales, Nueva Época, 18(2), 185-211. https://doi.org/10.5209/rev_FORO.2015.v18.n2.51787
Rubrik
Forschungen