Uguaglianza e differenza di genere nella riforma del diritto di famiglia: una lettura luhmanniana
Abstract
Die Gleichheit vor dem Gesetz ist eines der Grundrechte moderner Verfassungen. Jedoch kommt noch etwas hinzu. Man könnte sagen, dass die modernen Rechtssysteme um das Gleichheitsprinzip herum entstanden sind. Der Wert der Gleichheit scheint im Verständnis der menschlichen Beziehungen eine Gemeinsamkeit darzustellen, insbesondere im Fall der Geschlechtergleichheit, so wie dies von den modernen demokratischen Verfassungen in einem eigenen Paragraphen festgehalten wird, der sich auf die Geschlechtergleichheit vor dem Gesetz bezieht. Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit dieser besonderen Form der Gleichheit, die durch das Paradox charakterisiert ist, als gleich zu behandeln, was verschieden ist bzw. den Unterschieden gerecht werden zu müssen, ohne zu diskriminieren. Zu diesem Zweck beziehen wir uns auf die juristische und die politische Perspektive des Themas, so wie sie in die Reform des Familienrechts Eingang gefunden hat. Dies ist kein Problem einer nationalspezifischen Rechtsgebung, sondern eher eine nationalspezifische Version eines allgemeinen Problems. Es geht um die Unmöglichkeit, das als ununterscheidbar zu konstruieren, was verschieden ist. Der politische Versuch der Reform des Familienrechts um das Verfassungsprinzip der Gleichheit zu implementieren vermag dieses Problem nicht zu lösen. Dieses taucht wieder auf, und zwar bedingt durch die Unmöglichkeit des Gesetzes wirksam zu sein, ohne Unterschiede zu schaffen. Zur gleichen Zeit entstehen neue Probleme im Zusammenhang von neuen Formen der Organisation familiären Lebens.Downloads
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