Die katalanische Sezession im Kontext des Internationalen Rechts
Abstract
Das Internationale Recht ist hinsichtlich der Bestimmung der Rechtsstellung des Rechts auf freie Selbstbestimmung der nicht kolonialisierten Völker nicht schlüssig, da die entsprechende Gesetzespassage, die von der Vollversammlung der Vereinten Nationen im Beschluss 2625 (XXV) 1970 verabschiedet wurde, sehr kurz gefasst ist. Zudem wurde sie danach auch ungleich angewendet und innerhalb der UN stark politisiert ausgelegt. In den regionalen Rechtssystemen wurde sie durch den Gesetzesinhalt zur Nicht-Diskriminierung und den Schutz der Menschenrechte dieser nationalen Minderheiten ersetzt. Jedoch ist die sogenannte cláusula de salvaguardia (Vorbehaltsklausel) weiterhin gültig und wurde erst kürzlich in der internationalen Praxis, unter Berufung auf den Bereich der Lehrmeinung, der die externe Selbstbestimmung, - einschliesslich der Sezession - als letzter Maßnahme rechtfertigt, dann angewendet, wenn die nationale Minderheit mutmaßlich diskriminiert wird, und zwar unter schwerwiegender, massiver und systematischer Verletzung der Menschenrechte durch den Staat, in den sie eingegliedert ist. Bei den Sezessionsbemühungen, die von der Regierung Kataloniens unterstützt wurden, wurden zwei verschiedene Rechtsgrundlagen zu Grunde gelegt. Erstens: Das Recht auf freie Selbstbestimmung der Völker wie es im Internationalen Recht, konkret im System der Vereinten Nationen, ausformuliert wurde. Zweitens: Wissend um die Schwierigkeit, die die Anwendung des Rechts auf den konkreten katalanischen Fall mit sich bringt, da keine Diskriminierung und Unterdrückung vorliegt, haben sie sich auf das demokratische Prinzip berufen - es losgelöst ausgelegt - als den schlichten Wille des Volkes. Hierbei wurden jedoch die anderen demokratischen Voraussetzungen und Umstände, die den Begriff Demokratie ausmachen, außer Acht gelassen. zum Beispiel die Achtung vor der Rechtsstaatlichkeit und den gesetzlichen Regelungen. Die aufgezeigten Probleme beziehen sich nicht nur auf den am 9. November 2014 ausgeführten politischen Akt, der nicht einmal die grundsätzlichen gesetzlichen Voraussetzungen einer Volksabstimmung erfüllt hat, wie sie üblicherweise von den internationalen Organisationen ausgeführt oder überwacht werden, sondern er kann auch als eine einseitige Unabhängigkeitserklärung betrachtet werden.Downloads
##submission.format##
Lizenz
La revista FORO. Revista de Ciencias Jurídicas y Sociales, Nueva Época, para fomentar el intercambio global del conocimiento, facilita el acceso sin restricciones a sus contenidos desde el momento de su publicación en la presente edición electrónica, y por eso es una revista de acceso abierto. Los originales publicados en esta revista son propiedad de la Universidad Complutense de Madrid y es obligatorio citar su procedencia en cualquier reproducción total o parcial. Todos los contenidos se distribuyen bajo una licencia de uso y distribución Creative Commons Reconocimiento 4.0 (CC BY 4.0). Esta circunstancia ha de hacerse constar expresamente de esta forma cuando sea necesario. Puede consultar la versión informativa y el texto legal de la licencia.