Die Impotentia "generandi" in der römischen homosexuellen Ehe

  • Elisa Muñoz Catalán Profesora Sustituta Interina de Derecho Romano Facultad de Derecho. Universidad de Huelva
Schlagworte: Ehe, Homosexualität, Zeugung, Mannhaftigkeit, impotentia generandi.

Abstract

In der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, welches die juristisch-soziale Einschätzung der homosexuellen Ehe gewesen ist; ihre verfassungsmäßigen Voraussetzungen, Bestandteile und Funktion, die sie bei diesen sexuellen Beziehungen wahrgenommen hat, sowohl beim aktiven als auch beim passiven Teil, des verweiblichten oder des impotenten römischen Bürgers, ausgehend von der Klassischen Epoche und der glanzvollsten Zeit des Römischen Reiches bis zur aktuellen Regelung in unserem aktuellen spanischen Rechtssystem. In diesem Sinne haben wir in vergleichender Form die Voraussetzungen der anerkannten römischen Ehe gegenüber den heute so häufig bestehenden homosexuellen, bisexuellen oder gar lesbischen Vereinigungen im Laufe der Geschichte untersucht. Unser besonderes Augenmerk galt hierbei dem Fehlen der juristischen und natürlichen Befähigung der Partner, sowie die Behandlung, welche die Partner traditionellerweise hinsichtlich ihrer Zeugungsunfähigkeit erfahren haben, wenn sie eine gleichgeschlechtliche Ehe führten.

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Veröffentlicht
2014-01-14
Zitationsvorschlag
Muñoz Catalán E. (2014). Die Impotentia "generandi" in der römischen homosexuellen Ehe. FORO. Revista de Ciencias Jurídicas y Sociales, Nueva Época, 16(2), 211-230. https://doi.org/10.5209/rev_FORO.2013.v16.n2.43937
Rubrik
Forschungen