Der Hausunterricht oder "Homeschooling" in der Lehrauffassung des Spanischen Verfassungsgerichts
Abstract
Das Homeschooling wird zu einem Paradebeispiel bezüglich der Abgrenzung wichtiger juristisch-verfassungsrechtlicher Probleme in Bezug auf die impliziten Freiheitsrechte im Bereich der Erziehung. Im Letzten geht es darum, zu klären, ob unter Berufung auf das Recht auf Freiheit der Erziehung (Art. 27.1 der Spanischen Verfassung) und der elterlichen Erziehungsrechte (Art. 27.3 der Spanischen Verfassung) es den Eltern erlaubt ist, ihren Kindern ein Erziehungsmodell wie das Homeschooling aufzuzwingen, in dem die Eltern aus ideologischen, religiösen oder pädagogischen Gründen das herkömmliche Schulmodell ablehnen und der Pflicht zur Einschulung, die das Recht / die Pflicht zur gesetzlich garantierten Hauptschulpflicht umfasst (Art. 27.4 Spanische Verfassung), nicht nachkommen. Der entscheidende Punkt liegt darin, dass die Freiheitsrechte der Kindererziehung unter dem Recht des Minderjährigen rangieren, auf dem wiederum das staatliche Schulrechtssystem aufbaut, das seinerseits das Recht auf Schulbildung durchzusetzen hat. Die Schulbildung ihrerseits soll dazu beitragen, die Persönlichkeit des Minderjährigen zu entfalten und die verfassungsrechtlichen Werte zu vermitteln gemäss dem so genannten «Diario Constitucional» (Art. 27.2 der Spanischen Verfassung). Obwohl das Verfassungsgericht in seiner Lehrauffassung keine zwingende Pflicht darin sieht, die Schulausbildung durch die Teilnahme am staatlichen Schulsystem zu absolvieren, so stellt das Verfassungsgericht doch heraus, dass es das staatliche System für das geeignetste hält, um das Recht auf Schulbildung und die Vermittlung der Verfassungswerte zu garantieren. Um dieses staatliche Schulsystem zu schützen, beschränkt das Verfassungsgericht die elterlichen Rechte und verweist sie auf ihr Haupttätigkeitsfeld: die außerschulische Erziehung außerhalb der Schulzeiten.Downloads
##submission.format##
Lizenz
La revista FORO. Revista de Ciencias Jurídicas y Sociales, Nueva Época, para fomentar el intercambio global del conocimiento, facilita el acceso sin restricciones a sus contenidos desde el momento de su publicación en la presente edición electrónica, y por eso es una revista de acceso abierto. Los originales publicados en esta revista son propiedad de la Universidad Complutense de Madrid y es obligatorio citar su procedencia en cualquier reproducción total o parcial. Todos los contenidos se distribuyen bajo una licencia de uso y distribución Creative Commons Reconocimiento 4.0 (CC BY 4.0). Esta circunstancia ha de hacerse constar expresamente de esta forma cuando sea necesario. Puede consultar la versión informativa y el texto legal de la licencia.