Konzeptionelle Abgrenzung der Gruppe der Ordensangehörigen beim Delikt des Genozids. Eine interdisziplinäre Studie

  • Cristina Fernández-Pachecho Estrada University of Alicante
DOI:
Schlagwörter: Genozid, Glaubensfreiheit, Religionsgruppe

Abstract

Das Delikt des Genozids wird im spanischen Strafgesetzbuch als eine Abfolge von Handlungen reglementiert, die auf die Zerstörung von einzelnen Gruppen abzielen, unter anderem Gruppen von Ordensangehörigen. Jedoch wurde bis heute weder von nationalen noch von internationalen Strafgerichtshöfen eine ausreichende begriffliche definition dieser Deliktart vorgenommen. Angesichts der bestehenden Zweifel bei der Anwendung dieser Bestimmungen, ergibt sich in Spanien die Möglichkeit, auf die weitreichende Erfahrung auf anderen Gebieten der Rechtslehre und Rechtsprechung jenseits des Strafgesetzes zurückzugreifen. In diesem Zusammenhang hat sich die vorliegende Studie die Aufgabe gestellt, zu bestimmen, ob die erzielten grundlegenden Schlussfolgerungen tatsächlich bei der begrifflichen Erfassung der Gruppe der Ordensangehörigen als Genozidopfer von Nutzen sind.

Autor/innen-Biografie

Cristina Fernández-Pachecho Estrada, University of Alicante
Profesora ayudante Doctora de Derecho Penal
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Zitationsvorschlag
Fernández-Pachecho Estrada, C. (2011). Konzeptionelle Abgrenzung der Gruppe der Ordensangehörigen beim Delikt des Genozids. Eine interdisziplinäre Studie. FORO. Revista de Ciencias Jurídicas y Sociales, Nueva Época, 11-12, 55-81. https://revistas.ucm.es/index.php/FORO/article/view/37190
Rubrik
Forschungen